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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Nürnberger Hexenhammer

Repertorium Fontium –, –

Autor Institoris, Henricus
Entstehungszeit 1491
Berichtszeit 1491
Gattung Traktat
Region
Schlagwort Orden: Dominikaner; Inquisition; Hexen
Sprache Deutsch; Lateinisch

Beschreibung

In der Handschrift nachträglich überschrieben als Ratschlag Unhulden. Gutachten, wie man gegen Hexen und Zauberer gerichtlich vorgehen soll. Der Autor beklagt zunächst ungenügende Maßnahmen gegen die Hexen und gibt dann genaue Anweisungen, wie sie am besten zu überführen sind. Dabei richtet er sich augenscheinlich gegen die Bedenken studierter Juristen gegenüber den Verfahrensweisen der Inquisitoren. Verfasst ist der Text 1491 auf Anfrage des Rats der Stadt Nürnberg (Bayern) in einer deutschen und einer lateinischen Fassung. Grundlage bildet der Malleus maleficarum. Inc.: Cum teste Crisostomo super Mattheum nil fit in operibus hominum bzw. Des ist zemercken die groben müshandel des rechtens.

Handschriften – Mss.

Faksimile-Ausgaben

Ausgaben – Edd.

Literatur zum Werk – Comm.

Literatur zum Autor – Comm. gen.

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/3031 (Bearbeitungsstand: 10.09.2019)

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