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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Schwabenspiegel

Repertorium Fontium 10, 318

Autor
Entstehungszeit um 1275
Berichtszeit 1275
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Schwaben
Schlagwort Recht (weltlich); Inkunabeldruck
Sprache Deutsch

Beschreibung

Rechtsbuch in oberdeutscher Sprache, erst seit dem 17. Jh. so genannt, während es in den meisten Handschriften Kaiserrecht oder Kayser Karel Recht tituliert wird. Es handelt sich um eine oberdeutsche Bearbeitung des Sachsenspiegels , redigiert um 1275 im Franziskanerkonvent O.F.M. in Augsburg (Bayern), nach Ch. Bertelsmeier-Kierst (2008) jedoch in den Franziskanerkreisen von Regensburg (Bayern), und zwar schon etwas früher während des Interregnums (1254-1273).

Der Spiegel besteht aus zwei Teilen, Landrecht und Lehnrecht, von denen es jeweils mehrere kürzere und längere Fassungen gibt. Als historische Einleitung ist dem Rechtsbuch das Buch der Könige alter ê und niuwer ê vorangestellt. Mit rund 400 Handschriften war das Rechtsbuch später in Oberdeutschland weit verbreitet. Es gibt eine lateinische Übersetzung durch Oswald von Anhausen O.S.B. vom Jahr 1356; deren Edition wird von H. Zimmerhackl für die MGH vorbereitet. Inc.: Herre got himelischer vater, durch dein milte guet (Landrecht), Wer lehenrecht künnen welle (Lehnrecht).

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Alte Übersetzungen – Vet. Transl.

Französisch

Tschechisch

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Deutsch

Ungarisch

Literatur zum Werk – Comm.

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/4329 (Bearbeitungsstand: 06.03.2024)

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