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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Siebzehn gemeinfriesische Küren

Repertorium Fontium –, –

Autor
Entstehungszeit 1080-1150
Berichtszeit 1080-1150
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Niederlothringen
Schlagwort Recht (weltlich)
Sprache Lateinisch; Niederdeutsch; Friesisch

Beschreibung

Rechtssammlung für Friesland in 17 Kapiteln, angeblich erlassen von Karl dem Großen. Tatsächlich könnten einzelne Bestimmungen noch ins 9. Jh. zurückreichen (N. E. Algra 1998), die Zusammenstellung erfolgte jedoch erst im späten 11. oder frühen 12. Jh., zunächst anscheinend nur in 10 Kapiteln/Küren (J. Krolis-Sytsema 1993). Die Überlieferung setzt im 13. Jh. ein. Während Ph. Heck (1931) und W. Krogmann (1972/73) nachdrücklich dafür eintraten, dass die erste Niederschrift auf Lateinisch erfolgte und die friesischen Fassungen lediglich Rückübersetzungen davon darstellen, erfolgte N. E. Algra (1966) und K. Kroeschell (2005) zufolge die Aufzeichnung von vornherein auf Friesisch und die lateinischen Fassungen seien "als folgenlose Übersetzungsversuche nur noch ein Randphänomen" (K. Kroeschell). Später wurden auch niederdeutsche Fassungen erstellt. Der Text ist in 8 regionalen friesischen Rechtssammlungen überliefert und bildet darin einen gemeinsamen Grundstock. Die maßgeblichen Textrekonstruktionen erfolgten durch K. von Richthofen (1840) und J. Hoekstra (1940), die jüngeren Editionen bieten lediglich den Text einzelner Überlieferungen. Inc.: Thet is thiu forme kest end thes kenenges Kerles iest (friesisch), Hec est prima petitio et Karoli regis concessio (lateinisch), Dit is de eerste willekoer der Vresen (niederdeutsch).

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Deutsch

Literatur zum Werk – Comm.

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/5031 (Bearbeitungsstand: 10.09.2019)

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