BAdW

Geschichts­quellen des deutschen Mittelalters

Iura Prutenorum

(Gesetze der Prussen)

Repertorium Fontium 6, 479

Autor
Entstehungszeit um 1340-um 1360
Berichtszeit um 1340-um 1360
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Deutschordensland Preußen
Schlagwort Deutscher Orden; Recht (weltlich)
Sprache Deutsch

Beschreibung

Oder richtiger Pomesanisches Recht. Rechtssammlung eines ungenannten Verfassers aus der Mitte des 14. Jh., für den Gebrauch im Deutschen Orden auf Ostmitteldeutsch niedergeschrieben und später erweitert. Ursprünglich nur für Pomesanien gedacht, wurde sie später auch in ganz Preußen angewendet. Es gibt zwei Fassungen, von denen die erste 102 Artikel enthält, die zweite 127. Inc.: Von wunden bewysunge. Eyn man, der do gewundt wirt.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Polnisch

Russisch

Literatur zum Werk – Comm.

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/3152 (Bearbeitungsstand: 10.09.2019)

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