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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Legis Langobardorum libri tres sive syntagmata duo Lombarda vulgo dicta

(Drei Bücher Langobardenrecht oder zwei Zusammenstellungen genannt Lombarda)

Repertorium Fontium 7, 171

Autor
Entstehungszeit 643-900
Berichtszeit 643-900
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Italien bis 1200
Schlagwort Langobarden; Volksrechte
Sprache Lateinisch

Beschreibung

Rechtssammlung der Edikte der Langobardenkönige von Rothar 643 an, zusammen mit den Gesetzen der folgenden Könige sowie den von den fränkischen Königen für das Regnum Italicum erlassenen Gesetzen. Die Sammlung Lombarda wird auch Corpus legum genannt. Die Texte wurden Mitte des 11. Jh. zu einem chronologisch geordneten Rechtsbuch verbunden, dem Liber legis regum Langobardorum Papiensis dictus. Durch Systematisierung des Rechtsstoffes in dieser Gesetzessammlung entstand die Lex Langobarda oder kurz Lombarda. Sie existiert in zwei Rezensionen, a) Lombarda Casinensis, Mitte 11. Jh.; b) Lombarda vulgata, ausgehendes 11. Jh., gelesen an der Schule von Bologna (Emilia-Romagna), versehen mit Glossen und von Carolus de Tocco in der ersten Hälfte des 13. Jh. abschließend bearbeitet.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Ausgaben – Edd.

Literatur zum Werk – Comm.

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/3283 (Bearbeitungsstand: 10.09.2019)

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