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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Libri Feudorum

(Lehnrechtsbücher)

Repertorium Fontium 5, 561

Autor
Entstehungszeit um 1140-um 1260
Berichtszeit um 1140-um 1260
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Italien ab 1200; Italien bis 1200
Schlagwort Recht (weltlich); Lehnrecht; Inkunabeldruck
Sprache Lateinisch

Beschreibung

Auch Consuetudines Feudorum. Sammlungen des lombardischen Lehnrechts, besonders in den drei folgenden Kompilationen:

a) Compilatio antiqua oder, sachlich kaum zutreffend, Compilatio Obertina, benannt nach dem Mailänder Juristen Obertus de Orto, der lediglich einen Teil der darin versammelten Traktate verfasst hat, aus der Mitte des 12. Jh. Sie umfasst die Titel I, 1-II, 24 der Vulgata-Rezension, mit Ausnahme von II, 6 und dem Anfang von 7.

b) Recensio Ardizonica, benannt nach Jacobus de Ardizone (um 1240). Sie umfasst die Titel I, 1-II, 51 der Vulgata-Rezension, mit Ausnahme von II, 6, 7 (Beginn) und 27.

c) eine erweiterte und von Hugolino de Presbiteris neu geordnete Rezension, eingefügt in die Authentiken (Kaisergesetze) Justinians als Decima Collatio Novellarum mit den Glossen des Jacobus Columbi. Sie wurde zu Studienzwecken in Bologna verwendet als Vulgata-Rezension oder Recensio Accursiana.

Zwischen 1428 und 1431 hat Antonio Mincucci de Pratoveteri die Libri Feudorum samt Glossen und Zusätzen erneut geordnet. Die Vielzahl älterer Editionen findet sich in den Ausgaben des Corpus iuris civilis, wo das Werk gedruckt wurde als Decima Collatio Novellarum. Die erste deutsche Übersetzung stammt von Jodocus Pflanzmann († ca. 1498) unter dem Titel Buoch der Lehenreht.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Alte Übersetzungen – Vet. Transl.

Deutsch

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Englisch

Niederländisch

Literatur zum Werk – Comm.

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/3369 (Bearbeitungsstand: 10.11.2023)

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