BAdW

Geschichts­quellen des deutschen Mittelalters

Capitula

(Synodalstatuten)

Repertorium Fontium 11, 152

Autor Theodulfus episcopus Aurelianensis
Entstehungszeit um 800; 830-850
Berichtszeit um 800-850
Gattung Kirchenrecht; Synodalakten
Region Frankenreich
Schlagwort Bischofskapitular
Sprache Lateinisch

Beschreibung

Zwei Kapitulare sind unter dem Namen Theodulfs überliefert: I. das ältere, wohl um 800 auf Anregung der Admonitio generalis abgefasste, erste greifbare Bischofskapitular der Gattung. Es gibt in eigenständiger Gestaltung Anweisungen zur Kirchenzucht und Verwaltung des Bistums Orléans. Die Überlieferung mit fast 50 Handschriften und die Rezeption sind reichhaltig; das Kapitular wurde von Bischof Hildegar von Meaux (ca. 855-876) fast unverändert übernommen. Inc.: Theodulfus fratribus et compresbyteris nostris Aurelianensis parrochiae sacerdotibus (Praefatio), Veraciter nosse debetis et semper meminisse (Text). – II. Diese traditionell als jüngeres Kapitular Theodulfs angesprochene Kapitelreihe wurde erst vom Herausgeber Baluze (1715) Theodulf zugeschrieben, anscheinend aufgrund eines Missverständnisses. Gemäß Pokorny (2005) handelt es sich vielmehr um die Beschlüsse einer unbekannten Synode aus der Zeit zwischen ca. 830 und 850. Inc.: A primi hominis lapsu.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Alte Übersetzungen – Vet. Transl.

Englisch

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Englisch

Literatur zum Werk – Comm.

Literatur zum Autor – Comm. gen.

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/4518 (Bearbeitungsstand: 23.04.2024)

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