BAdW

Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Stadtbuch, Augsburger

Repertorium Fontium –, –

Autor
Entstehungszeit 1276
Berichtszeit 1276
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Schwaben
Schlagwort Recht (weltlich); Stadtrecht
Sprache Deutsch

Beschreibung

Rechtsbuch der Stadt Augsburg (Bayern), eine Zusammenstellung des städtischen Gewohnheitsrechts, aufgezeichnet 1276 mit Zustimmung König Rudolfs von Habsburg durch vier Ratsmitglieder unter Heranziehung des eben erst fertiggestellten Schwabenspiegels, der die Abfassung des Stadtbuchs vielleicht sogar angeregt hat. Die Originalaufzeichnung entbehrt einer systematischen Ordnung. Diese wurde durch ein nachträglich angefertigtes Register herzustellen versucht, in einigen Abschriften auch durch die Neuanordnung des Stoffs. Der Text ist in über 60 Handschriften des 13. bis 18. Jahrhunderts überliefert. Inc.: Wande elliu dinch unde diu geschaefde diu die lute waerbent dicke vergaezzen waredent.

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Ausgaben – Edd.

Literatur zum Werk – Comm.

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/5036 (Bearbeitungsstand: 24.10.2024)

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