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Geschichts­quellen
des deutschen Mittelalters

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Sachsenspiegel

Repertorium Fontium 4, 291

Autor Eike von Repgow
Entstehungszeit 1220-1235
Berichtszeit 1220-1235
Gattung Rechtstexte (weltlich)
Region Magdeburg-Anhalt
Schlagwort Recht (weltlich); Landrecht; Lehnrecht; Illustration; Sachsenspiegel; Inkunabeldruck
Sprache Niederdeutsch

Beschreibung

Oder eigentlich niederdeutsch: Spegel der sassen. Wichtigstes deutsches Rechtsbuch des späteren Mittelalters, in rund 400 Handschriften überliefert und Vorbild für weitere Rechtskodifizierungen wie Glogauer Rechtsbuch, Görlitzer Rechtsbuch, Rechtsbuch der Stadt Herford, Löwenberger Rechtsbuch, Meißener Rechtsbuch, Neumarkter Rechtsbuch, Livländischer Rechtsspiegel, Schwabenspiegel und Spiegel deutscher Leute. Er blieb teilweise bis ins 19. Jh. geltendes Recht. Verfasst wurde der Sachsenspiegel auf Anregung des Grafen Hoyer von Falkenstein (Sachsen-Anhalt), zu dem Eike in einer nicht näher bestimmbaren Beziehung stand, zwischen 1220 und 1235, ursprünglich wohl auf lateinisch; eine lateinische Vorstufe des Lehnrechts bildet der Auctor vetus de beneficiis. Der Spiegel gliedert sich in zwei Hauptteile: Landrecht (vorwiegend für die bäuerlichen Rechtsverhältnisse) und Lehnrecht (Rechtsverhältnisse der Feudalherren untereinander). Nach J. Weinert (2014) ist das Lehnrecht später als das Landrecht verfasst (nach 1245) und demnach wohl gar nicht von Eike selbst. Inc.: Des heyligen geistes minne, diu sterke mine sinne.

Grundzüge der Überlieferung

Unterschieden wird üblicherweise zwischen Kurzfassungen (I), Langfassungen (II), lateinischen (III) und glossierten (IV) Fassungen, jeweils mit Zwischenformen. Als älteste erhaltene Fassung (Ia) gilt der in der Handschrift Halle, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Qu. Cod. 81 (Digitalisat) überlieferte Text, die nächste Fassung enthält Zusätze (Ib), der dritten Fassung (Ic) fehlen die Zusätze und die auf den Autor und den Mäzen bezüglichen Verse der Reimvorrede; sie führt wenige Novellen. Die vierte deutsche Fassung, mit der die Entwicklung des Werkes seinen Abschluss erreicht, ist eine Langfassung (IIa) mit den Novellen aus Ib und Ic, entstanden vor 1270 wohl in Magdeburg, rezipiert im Hamburger Stadtrecht 1270; die Urform davon ist der sog. Harffer Sachsenspiegel von 1295. Nach Ch. Bertelsmeier-Kierst (2008) ist diese auf K. A. Eckhardt zurückgehende Einteilung jedoch nicht aufrecht zu erhalten. Die Bilderhandschriften (IIb) gehen möglicherweise auf eine Stammhandschrift aus dem Bistum Halberstadt (um 1290/95) zurück und zeigen z. T. erstmals das Landrecht in Dreibücher-Einteilung. Aus dem Herzogtum Lüneburg stammen die Sachregister-Handschriften (IIc). Im Bistum Hildesheim entstanden die mit Sachrubriken ausgestatteten Handschriften (IId), in Brandenburg nach 1300 die Klasse, die Grundlage der Glosse des Johann von Buch wurde (IIe, stets mit IIIc verbunden). Die lateinischen Rückübersetzungen (III) verbreiteten das Rechtsbuch bis nach Schlesien, Böhmen und Polen (IIIa: zwischen 1272 und 1292 von Konrad von Oppeln für Bischof Thomas II. von Breslau; IIIb (Landrecht): vor 1359 vom Notar Konrad von Sandomir (a), unbekannt (b); IIIc (Landrecht): Vulgata aus der Mark Brandenburg um 1300/30 nach Klasse IIe). Klasse IV mit den glossierten Handschriften geht auf Ia und IIe (mit IIIc) zurück. Von der Glosse des Johannes von Buch ausgehend entstanden weitere Glossierungen zur Harmonisierung mit dem gelehrten Recht. Hieraus entstand die endgültige Vulgata (IVc) mit der weitesten Verbreitung, repräsentativ dafür Berlin, Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, Ms. germ. fol. 10, die sich als Grundlage für eine überlieferungskritische Ausgabe empfiehlt (Digitalisat). Die Editio princeps von 1474 und die daraus abgeleiteten Drucke gehen auf die Redaktion des sächsischen Juristen Dietrich von Bocksdorf zurück, die sogenannte Bocksdorfsche Vulgata.

Gliederung im Literaturverzeichnis (Comm.):

1. Bibliographien, Forschungsgeschichte, Editionsproblem

2. Einführungen und Sammelbände

3. Entstehung und Biographisches

4. Sprache

5. Rechtsbestimmungen

6. Sachsenspiegel und Königswahl

7. Wirkung und Verbreitung

8. Bilderhandschriften und Bild-Text-Bezug

9. Glossierung

Handschriften – Mss.

Literatur zu den Handschriften allgemein

Faksimile-Ausgaben

Alte Übersetzungen – Vet. Transl.

Lateinisch

Niederländisch

Polnisch

Ausgaben – Edd.

Übersetzungen – Transl.

Belorussisch

Deutsch

Englisch

Japanisch

Ungarisch

Literatur zum Werk – Comm.

1. Bibliographien, Forschungsgeschichte, Editionsproblem

2. Einführungen und Sammelbände

3. Entstehung und Biographisches

4. Sprache

5. Rechtsbestimmungen

6. Sachsenspiegel und Königswahl

7. Wirkung und Verbreitung

8. Bilderhandschriften und Bild-Text-Bezug

9. Glossierung

Erwähnungen in Autorartikeln

Erwähnungen in Werkartikeln

Zitiervorschlag:
https://www.geschichtsquellen.de/werk/2242 (Bearbeitungsstand: 02.10.2024)

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